Betriebliche & Private Steuererklärungen
Sicher durch den Dschungel der Steuergesetze

Ob Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer: Wir nehmen Ihnen das Ausfüllen komplexer Formulare ab und sorgen dafür, dass Sie keinen Euro zu viel an das Finanzamt verschenken.
Die Herausforderung: Verschenktes Sparpotenzial
Viele Steuerzahler kennen nicht alle abzugsfähigen Ausgaben. Gleichzeitig verschärft das Finanzamt die Kontrollen. Falsche Angaben oder versäumte Fristen können erhebliche Konsequenzen haben.
Unsere Lösung: Professionelle Deklaration
Wir erstellen Ihre Steuererklärung sorgfältig und lückenlos. Wir prüfen alle Sparmöglichkeiten (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) und reichen die Erklärungen digital ein.
Umfang unserer Deklarationsleistungen
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Kapitalanleger
- Betriebliche Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer)
- Feststellungserklärungen für Gemeinschaften und Beteiligungen
- Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen
- Eingehende Prüfung der erlassenen Steuerbescheide auf Abweichungen
- Führung von Rechtsbehelfen (Einsprüchen) bei Fehlern des Finanzamts
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Welche Unterlagen wir für Ihre Steuererklärung benötigen, hängt stark von Ihren individuellen Einkunftsarten ab. Für Arbeitnehmer sind dies vor allem die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Werbungskosten (wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen) sowie Belege über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (wie Krankheitskosten). Haben Sie Einkünfte aus Vermietung, benötigen wir Aufstellungen der Mieteinnahmen und der damit verbundenen Werbungskosten (wie Handwerkerrechnungen). Für betriebliche Erklärungen sind die Buchführung und Abschlussdaten erforderlich. Um Ihnen das Sammeln der Belege so einfach wie möglich zu machen, stellen wir Ihnen eine individuelle, übersichtliche Checkliste bereit. Sie können uns alle Belege bequem und sicher über das Online-Portal DATEV Meine Steuern zukommen lassen, sodass lästige Papierkopien entfallen und wir sofort mit der Optimierung Ihrer Steuererklärung starten können.
Wie lange dauert es, bis die Steuererklärung fertig ist?
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung einer Steuererklärung liegt in unserer Kanzlei nach Erhalt aller vollständigen Unterlagen in der Regel zwischen zwei und vier Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falles und dem aktuellen Arbeitsaufkommen ab. Sobald Sie uns Ihre Belege übergeben oder digital hochladen, sichten wir diese auf Vollständigkeit und kontaktieren Sie bei eventuellen Rückfragen umgehend. Nach der Fertigstellung besprechen wir das steuerliche Ergebnis im Detail mit Ihnen, bevor wir die Steuererklärung verschlüsselt an das Finanzamt übermitteln. Sollte es in dringenden Fällen (z.B. bei drohendem Fristablauf) einmal schneller gehen müssen, passen wir unsere Arbeitsabläufe flexibel an, um eine fristgerechte Abgabe zu garantieren und Säumniszuschläge zuverlässig abzuwenden.
Was passiert, wenn das Finanzamt von der abgegebenen Steuererklärung abweicht?
Sobald das Finanzamt den Steuerbescheid erlässt, prüfen wir diesen in unserer Kanzlei sofort und akribisch auf eventuelle Abweichungen zu unserer eingereichten Steuererklärung. Sollte das Finanzamt bestimmte abzugsfähige Kosten nicht anerkannt oder fehlerhafte Berechnungen vorgenommen haben, setzen wir uns unverbindlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um den Sachverhalt aufzuklären. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, legen wir nach Abstimmung mit Ihnen fristgerecht innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist schriftlich Einspruch ein. Wir begründen diesen Einspruch rechtssicher anhand der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung und führen das gesamte Rechtsbehelfsverfahren für Sie, bis ein berichtigter Steuerbescheid vorliegt. So stellen wir sicher, dass Sie keinen Euro zu viel an Steuern zahlen müssen und Ihr Recht vollumfänglich durchgesetzt wird.
Kann ich die Kosten für die Steuererklärung steuerlich geltend machen?
Ja, Steuerberatungskosten können in vielen Fällen steuerlich mindernd geltend gemacht werden, wobei der Gesetzgeber zwischen betrieblichen und privaten Kosten unterscheidet. Alle Beratungskosten, die für betriebliche Zwecke anfallen (wie die Erstellung von Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen sowie die Buchhaltung und EÜR), sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Kosten, die mit anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zusammenhängen, können als Werbungskosten in der jeweiligen Anlage abgezogen werden. Lediglich der reine Privatanteil der Steuerberatung (z.B. für das Ausfüllen des Mantelbogens oder der Anlage Kind) ist seit 2006 nicht mehr als Sonderausgabe abziehbar. Wir teilen unsere Rechnungen stets transparent und detailliert auf, damit Sie und das Finanzamt die abzugsfähigen Posten auf einen Blick erkennen können.
Muss ich als Rentner in Ingolstadt eine Steuererklärung abgeben?
Ob Sie als Rentner in Ingolstadt eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Ihrer jährlichen Rentenbezüge und eventuellen Nebeneinkünften (wie Mieteinnahmen oder Betriebsrenten) ab. Seit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für jeden neuen Rentnerjahrgang kontinuierlich an. Wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente zusammen mit Ihren weiteren Einkünften den gesetzlichen Grundfreibetrag übersteigt, sind Sie zur Abgabe verpflichtet. Durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen rutschen jedes Jahr tausende Rentner ungewollt in die Steuerpflicht. Wir berechnen für Sie unverbindlich und präzise, ob Sie abgabepflichtig sind, und ermitteln alle abzugsfähigen Kosten (wie Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder Spenden), um Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten oder eine Steuerzahlung komplett zu vermeiden.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten
Erfahren Sie in einem Erstgespräch, wie wir Ihre steuerlichen Pflichten optimieren können.
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