Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Kosten und die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.
Allgemeines & Kanzleiwechsel
Wie läuft der Wechsel zu Ihrer Kanzlei ab und worauf muss ich achten?
Der Wechsel Ihrer steuerlichen Vertretung zu unserer Kanzlei in Ingolstadt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr völlig unkompliziert möglich und erfordert von Ihnen fast keinen Aufwand. Sobald Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden und uns das entsprechende Mandat erteilen, übernehmen wir die komplette Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater. Wir fordern alle benötigten steuerlichen Stammdaten, Lohnkonten, Abschreibungsverzeichnisse, Vorjahresbelege und Buchführungshistorien über das hochsichere DATEV-Rechenzentrum an. Ihre laufende Buchhaltung und alle anstehenden Abgabefristen für Steuererklärungen laufen dabei absolut nahtlos und ohne Unterbrechung weiter. Sie müssen lediglich Ihren bisherigen Vertrag unter Beachtung eventueller Kündigungsfristen kündigen – alle weiteren Schritte zur Datenübernahme und Kanzleiüberleitung erledigen wir vollkommen selbstständig und zuverlässig für Sie, sodass für Ihr Unternehmen kein operativer Aufwand entsteht.
Welche Unterlagen und Dokumente benötige ich für ein erstes Kennenlerngespräch?
Für ein erstes, unverbindliches Kennenlerngespräch in unserer Kanzlei benötigen wir vor allem Unterlagen, die uns einen guten und aussagekräftigen Überblick über Ihre aktuelle wirtschaftliche und steuerliche Situation geben. Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler sind dies in der Regel die vollständigen Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) der letzten zwei Geschäftsjahre sowie die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) inklusive der Summen- und Saldenlisten des laufenden Jahres. Privatpersonen sollten ihren letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid des Finanzamts sowie eine grobe Zusammenstellung ihrer verschiedenen Einkommensquellen (wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Erträge aus Kapitalvermögen) mitbringen. Diese Dokumente ermöglichen uns eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer steuerlichen Situation und erlauben es uns, bereits im Erstgespräch konkrete Optimierungspotenziale und strukturierte Lösungsvorschläge für Sie auszuarbeiten, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken.
Welche Fristen muss ich bei der Abgabe meiner Steuererklärungen beachten?
Die gesetzlichen Abgabefristen für Steuererklärungen in Deutschland hängen maßgeblich davon ab, ob Sie Ihre Erklärungen eigenständig erstellen oder diese durch eine professionelle Steuerkanzlei anfertigen lassen. Wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihre Einkommensteuererklärung oder betriebliche Steuererklärung selbstständig beim Finanzamt einreichen, liegt die gesetzliche Abgabefrist üblicherweise am 31. Juli des jeweiligen Folgejahres. Sobald Sie jedoch unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen, verlängert sich diese Frist für Sie automatisch und erheblich. Durch die offizielle steuerliche Vertretung verschiebt sich der reguläre Abgabetermin auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Diese verlängerte Frist verschafft Ihnen erhebliche zeitliche Entlastung, vermeidet unnötige Verspätungszuschläge des Finanzamts und sichert Ihnen wertvolle Liquiditätsvorteile, da eventuelle Steuernachzahlungen erst deutlich später fällig werden, was Ihre finanzielle Flexibilität spürbar erhöht.
Beraten Sie auch Mandanten außerhalb von Ingolstadt und Bayern?
Ja, wir betreuen und beraten Mandanten im gesamten Bundesgebiet und sind dank unserer konsequent digitalen Kanzleistruktur keineswegs auf die Region Ingolstadt oder das Bundesland Bayern beschränkt. Die alltägliche Zusammenarbeit und der Datenaustausch erfolgen vollkommen ortsunabhängig über verschlüsselte digitale Plattformen wie DATEV Unternehmen online, sicheren E-Mail-Verkehr sowie moderne, verschlüsselte Videokonferenzen über Zoom oder Microsoft Teams. Ihre Belege scannen Sie einfach ein oder fotografieren sie per App, sodass uns alle Daten sofort digital vorliegen. So sparen Sie wertvolle Reisezeiten und Fahrtkosten und profitieren dennoch uneingeschränkt von unserer spezialisierten Expertise, beispielsweise im Bereich der agrarischen Beratung als Landwirtschaftliche Buchstelle oder der gestaltenden Steuerberatung. Für persönliche Treffen, strategische Jahresgespräche oder wichtige Betriebsprüfungen vor Ort stehen wir Ihnen nach Absprache selbstverständlich ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.
Was unterscheidet eine spezialisierte Landwirtschaftliche Buchstelle von einem klassischen Steuerberater?
Die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Zusatzbezeichnung nach § 44 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie darf ausschließlich von Steuerberatern geführt werden, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der land- und forstwirtschaftlichen Besteuerung vor der Steuerberaterkammer nachgewiesen haben. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen hochkomplexen steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehören die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, spezielle Pauschalierungsregeln bei der Umsatzsteuer, forstwirtschaftliche Tarifvergünstigungen bei Kalamitätsnutzungen sowie komplexe rechtliche und steuerliche Vorgaben bei Hofübergaben nach der Höfeordnung. Ein klassischer Steuerberater ohne diese Zusatzqualifikation verfügt meist nicht über das notwendige Branchenwissen und die spezialisierte Software, um diese agrarischen Fachthemen rechtssicher und betriebswirtschaftlich optimal abzubilden. Als Landwirtschaftliche Buchstelle garantieren wir landwirtschaftlichen Betrieben, Weinbaubetrieben und Forstbetrieben diese dringend benötigte Fachexpertise auf höchstem Niveau.
Kosten & Gebühren
Wie berechnen sich die Gebühren für die Leistungen eines Steuerberaters?
Die Vergütung von Steuerberaterleistungen ist in Deutschland gesetzlich durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und damit für jeden Mandanten vollkommen transparent und nachvollziehbar. Die Gebühren berechnen sich primär auf Basis des sogenannten Gegenstandswertes, welcher beispielsweise dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens, der Bilanzsumme, der Summe Ihrer Einkünfte oder Ihrem Bruttoeinkommen entspricht. Für jede einzelne Dienstleistung sieht die StBVV einen Gebührenrahmen (Zehntelsätze) vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen wir die konkrete Gebühr unter Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands, der Komplexität des Sachverhalts sowie des Haftungsrisikos der jeweiligen Tätigkeit. Um Ihnen absolute Kostentransparenz und finanzielle Planungssicherheit zu bieten, erstellen wir vor Beginn unserer Tätigkeit eine detaillierte und verständliche Kostenschätzung für Ihr konkretes Mandat, sodass Sie genau wissen, welche Kosten für die Buchhaltung, den Jahresabschluss oder die Steuererklärung auf Sie zukommen.
Bieten Sie für die laufende Steuerberatung monatliche Pauschalpreise an?
Ja, für regelmäßig wiederkehrende Kanzleileistungen wie die laufende Finanzbuchhaltung (Fibu), die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die kontinuierliche betriebswirtschaftliche Beratung bieten wir transparente monatliche Pauschalvereinbarungen an. Diese Pauschalpreise werden auf Basis Ihres individuellen Belegvolumens, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und des gewünschten Leistungsumfangs kalkuliert und bewegen sich stets im Rahmen der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine feste monatliche Pauschale bietet Ihrem Unternehmen maximale Planungssicherheit für die laufenden Betriebsausgaben und schützt Sie vor unerwarteten Rechnungen am Jahresende. Sollte sich Ihre Unternehmensstruktur, Ihr Belegaufkommen oder Ihre Mitarbeiterzahl im Laufe des Jahres signifikant verändern, passen wir die monatliche Pauschale in enger und transparenter Absprache mit Ihnen flexibel an den tatsächlichen Aufwand an, um eine faire Abrechnung für beide Seiten zu garantieren.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater steuerlich absetzen?
Ja, die steuerliche Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten ist in Deutschland klar geregelt und hängt vom Zweck der Beratung ab. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb, Ihrem Gewerbe, Ihrer freiberuflichen Tätigkeit oder anderen Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen anfallen, sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für die Buchführung, die Lohnabrechnung, betriebliche Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Diese Ausgaben mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn und damit direkt Ihre Steuerlast. Lediglich die Kosten für die Erstellung Ihrer rein privaten Steuererklärung (wie der Mantelbogen oder die Anlage Kind) gelten als Kosten der privaten Lebensführung und sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Dennoch lassen sich die Kosten für die Ermittlung der einzelnen Einkunftsarten weiterhin steuerlich geltend machen.
Welche Kosten fallen für ein erstes Beratungsgespräch in Ihrer Kanzlei an?
Für ein erstes Orientierungs- und Kennenlerngespräch, in dem wir uns gegenseitig vorstellen, Sie uns Ihr steuerliches Anliegen schildern und wir den potenziellen Umfang einer Zusammenarbeit besprechen, berechnen wir eine Erstberatungsgebühr gemäß § 21 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für Verbraucher und Privatpersonen ist diese Erstberatungsgebühr gesetzlich auf maximal 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt. Im Rahmen dieses ersten Treffens analysieren wir Ihre steuerliche Situation gründlich, zeigen Ihnen erste konkrete Optimierungspotenziale auf und beantworten Ihre dringendsten steuerrechtlichen Fragen. Sollten Sie uns im Anschluss an dieses Gespräch mit der weiteren Bearbeitung Ihres Falles oder der laufenden Steuerberatung beauftragen, wird die gezahlte Erstberatungsgebühr in voller Höhe auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet, sodass Ihnen für das erste Kennenlernen letztlich keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Wie kann ich durch Eigenleistung die Kosten für meine Buchhaltung senken?
Als Mandant haben Sie einen direkten Einfluss auf die Höhe Ihrer monatlichen Steuerberatungskosten, indem Sie uns gut strukturierte, vollständige und digitale Daten zur Verfügung stellen. Über die Online-Plattform DATEV Unternehmen online können Sie Belege eigenständig hochladen, diese direkt mit den entsprechenden Banktransaktionen verknüpfen und einfache Vorkontierungen vornehmen. Je besser und fehlerfreier Ihre Belege sortiert, benannt und digital zugeordnet sind, desto geringer ist unser zeitlicher Aufwand für Rückfragen, fehlende Belege und manuelle Korrekturen in der Kanzlei. Dieser reduzierte Bearbeitungsaufwand spiegelt sich im Rahmen des gesetzlichen Gebührenrahmens der StBVV direkt in einer spürbar niedrigeren Abrechnungsgebühr für Sie wider. Wir unterstützen Sie und Ihr Team sehr gerne bei der Ersteinrichtung und schulen Sie darin, wie Sie Ihre vorbereitende Buchhaltung mit minimalem Zeitaufwand optimal strukturieren können.
Zusammenarbeit & Digitalisierung
Muss ich meine Belege sortieren und physisch in Ihre Kanzlei bringen?
Nein, das zeitaufwendige Sortieren von Papierbelegen in Ordnern und der physische Transport schwerer Pendelordner in unsere Kanzlei gehören dank unserer durchgängig digitalen Arbeitsweise der Vergangenheit an. Wir nutzen die führende Cloud-Plattform DATEV Unternehmen online für einen modernen und effizienten Datenaustausch. Sie scannen Ihre Rechnungen und Quittungen einfach direkt in Ihrem Betrieb ein oder fotografieren sie bequem von unterwegs mit einer gesicherten App auf Ihrem Smartphone. Die Originalbelege verbleiben während des gesamten Prozesses sicher in Ihrem Unternehmen und müssen nicht mehr außer Haus gegeben werden. Wir greifen digital auf die hochgeladenen Dokumente zu, verbuchen diese zeitnah und stellen Ihnen alle betriebswirtschaftlichen Auswertungen online zur Verfügung. Das spart Ihnen nicht nur wertvolle Arbeitszeit, sondern auch Transportwege, Portokosten und physischen Archivierungsplatz in Ihren eigenen Büroräumen.
Wie sicher sind meine sensiblen Daten bei der digitalen Zusammenarbeit?
Die Sicherheit, Vertraulichkeit und der Schutz Ihrer hochsensiblen Finanz- und Lohndaten haben für unsere Kanzlei zu jeder Zeit allerhöchste Priorität. Alle digitalen Dokumente, Verträge und Buchungsdaten werden nicht auf lokalen Rechnern gespeichert, sondern direkt in das hochsichere DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg übertragen. Dieses Rechenzentrum ist nach der internationalen Sicherheitsnorm ISO 27001 zertifiziert und erfüllt die strengsten IT-Sicherheitsstandards weltweit sowie sämtliche strengen Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die gesamte Datenübertragung zwischen Ihrem Betrieb, unserer Kanzlei und dem Rechenzentrum erfolgt über hochgradig verschlüsselte Verbindungen. Der Zugriff auf Ihre Daten ist durch moderne Zwei-Faktor-Authentifizierungen (wie DATEV SmartCard, SmartLogin oder gesicherte TAN-Verfahren) vor unbefugten Zugriffen Dritter geschützt, sodass Ihre Daten vor Verlust, Diebstahl oder Manipulation absolut sicher sind.
Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die digitale Steuerberatung?
Die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche und reibungslose digitale Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei sind bewusst sehr niedrig gehalten, sodass jedes Unternehmen und jede Privatperson problemlos teilnehmen kann. Sie benötigen lediglich einen handelsüblichen Computer oder Laptop mit einem stabilen Internetzugang, einen Scanner zum Digitalisieren Ihrer Papierbelege. Für die unkomplizierte Übertragung von Belegen von unterwegs aus reicht ein herkömmliches Smartphone mit unserer kostenfreien DATEV-App aus. Es ist keine Installation von teurer Spezialsoftware auf Ihren lokalen Rechnern erforderlich, da alle Anwendungen über gesicherte und wartungsfreie Cloud-Systeme laufen. Unser Kanzleiteam begleitet Sie persönlich bei der Ersteinrichtung, richtet alle Zugänge für Sie ein und schult Sie und Ihre Mitarbeiter in einer kurzen, leicht verständlichen Online-Einführung, damit Sie sofort produktiv starten können.
Bieten Sie digitale Schnittstellen zu meinen bereits genutzten Systemen an?
Ja, wir legen größten Wert auf effiziente, medienbruchfreie Prozesse und unterstützen eine Vielzahl moderner Schnittstellen zur Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe. Die DATEV-Plattform bietet standardisierte Schnittstellen zu fast allen gängigen ERP-Systemen, Online-Shops, Fakturierungsprogrammen (wie Lexoffice, SevDesk oder FastBill) sowie Zeiterfassungstools. Über diese Schnittstellen können wir Rechnungsdaten, Zahlungsströme Ihres Bankkontos und Lohn- und Gehaltsdaten Ihrer Mitarbeiter direkt digital in unsere Buchhaltungssoftware importieren, ohne dass eine manuelle und fehleranfällige Doppelerfassung notwendig ist. Das minimiert Übertragungsfehler, beschleunigt die monatliche Bearbeitung Ihrer Buchhaltung und Lohnabrechnung erheblich und führt letztlich zu einer spürbaren Zeit- und Kostenersparnis für Ihr Unternehmen. Im Rahmen des Onboardings analysieren wir Ihre bestehende Softwarelandschaft und richten die passenden Datenexporte gemeinsam mit Ihnen ein, um maximale Effizienz zu erzielen.
Wie profitiere ich als Mandant von zeitnahen digitalen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)?
Durch die kontinuierliche digitale Übermittlung Ihrer Belege über DATEV Unternehmen online sind wir in der Lage, Ihre Finanzbuchhaltung nicht erst Wochen später, sondern fast in Echtzeit zu bearbeiten und auszuwerten. Als Mandant erhalten Sie über Ihr Online-Portal jederzeit Zugriff auf tagesaktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), detaillierte Kostenanalysen und präzise Liquiditätsübersichten. Sie sehen auf einen Blick, welche Kundenrechnungen noch offen sind, wie sich Ihre Betriebsausgaben entwickeln und wie hoch Ihr aktueller Gewinn zum heutigen Tag ist. Diese zeitnahen Daten bilden eine unverzichtbare und verlässliche Grundlage für strategische unternehmerische Entscheidungen, anstehende Investitionen sowie wichtige Verhandlungen mit Banken und Sparkassen. Sie müssen Ihr Unternehmen nicht mehr auf Basis historischer, veralteter Zahlen verwalten, sondern steuern es proaktiv auf Basis aktueller wirtschaftlicher Fakten.
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Jeder Sachverhalt ist individuell. Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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