Kanzlei Dr. SteinkampSteuerberater Ingolstadt

Strategische & Gestaltende Steuerberatung

Steuern nicht nur verwalten, sondern aktiv gestalten

Visualisierung für Strategische & Gestaltende Steuerberatung

Wir betrachten Ihre steuerliche Situation ganzheitlich. Unser Ziel ist es, Ihr Vermögen langfristig zu sichern, Risiken zu minimieren und die Weichen für die nächste Generation zu stellen.

Die Herausforderung: Hohe Abgaben bei Vermögensübergängen

Ungeplante Unternehmensnachfolgen oder Schenkungen können durch die Erbschaftsteuer die Existenz von Betrieben gefährden. Auch starre Unternehmensstrukturen führen oft zu unnötigen Steuerbelastungen.

Unsere Lösung: Vorausschauende Gestaltungsberatung

Wir entwickeln maßgeschneiderte steuerliche Konzepte für Umstrukturierungen, Schenkungen, Erbschaften und Investitionen. So nutzen wir Freibeträge und gesetzliche Privilegien optimal aus.

Umfang unserer Gestaltungsleistungen

  • Planung und steueroptimierte Begleitung von Unternehmensnachfolgen
  • Beratung bei Rechtsformwechseln, Verschmelzungen und Umwandlungen
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen unter Ausnutzung von Freibeträgen
  • Steuerliche Optimierung von Immobilieninvestitionen und Vermögensübertragungen
  • Beratung zur Errichtung von Holding-Strukturen und Familiengesellschaften
  • Betriebswirtschaftliche Beratung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Wie oft kann man Schenkungsfreibeträge nutzen?

Die gesetzlichen Schenkungsfreibeträge können in Deutschland alle zehn Jahre aufs Neue in voller Höhe steuerfrei ausgeschöpft werden. Dies macht eine frühzeitige und strategisch geplante Vermögensnachfolge steuerlich extrem attraktiv. So können Eltern an jedes ihrer Kinder alle zehn Jahre jeweils 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Bei einer geschickten Aufteilung des Vermögens auf beide Elternteile verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 800.000 Euro pro Kind. Auch für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Durch diese Regelung der „vorweggenommenen Erbfolge“ lässt sich auch sehr großes privates oder betriebliches Vermögen über mehrere Jahrzehnte hinweg vollkommen steuerfrei an die nächste Generation übertragen. Wir erarbeiten ein maßgeschneidertes Schenkungskonzept, das diese Fristen und Freibeträge optimal für Ihre Familie ausnutzt.

Wann ist ein Rechtsformwechsel sinnvoll?

Ein Wechsel der Rechtsform – beispielsweise von einem Einzelunternehmen in eine GmbH – ist immer dann sinnvoll, wenn sich die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens signifikant verändert haben. Hauptgründe für eine Umwandlung sind der Wunsch nach einer Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen bei steigenden unternehmerischen Risiken sowie steuerliche Vorteile bei wachsenden Gewinnen. Während Gewinne bei Einzelunternehmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % versteuert werden, unterliegen Gewinne einer GmbH einer Gesamtsteuerbelastung von nur etwa 30 %, solange sie im Unternehmen verbleiben (Thesaurierung). Zudem erleichtert eine Kapitalgesellschaft die Aufnahme von Investoren oder die Regelung der Unternehmensnachfolge. Wir prüfen im Rahmen einer Belastungsvergleichsrechnung, ob ein Rechtsformwechsel für Sie wirtschaftlich und steuerlich vorteilhaft ist, und begleiten den gesamten Umwandlungsprozess nach dem Umwandlungssteuerrecht steuerneutral für Sie.

Was ist eine steuerliche Holding-Struktur und ab wann lohnt sie sich?

Eine Holding-Struktur besteht aus einer Muttergesellschaft (Holding-GmbH) und mindestens einer operativen Tochtergesellschaft (operative GmbH). Diese Struktur lohnt sich vor allem bei profitablen Unternehmen, die Gewinne sichern oder reinvestieren möchten, sowie bei geplanten Unternehmensverkäufen. Gewinne, die von der operativen Tochter-GmbH an die Holding-GmbH ausgeschüttet werden, sind zu 95 % steuerfrei und werden somit nur mit einer effektiven Steuerbelastung von rund 1,5 % belegt. Dieses Kapital steht in der Holding fast in voller Höhe für Reinvestitionen, Immobilienerwerbe oder den Vermögensaufbau zur Verfügung, statt bei einer direkten Ausschüttung ins Privatvermögen mit bis zu 25 % Abgeltungsteuer belastet zu werden. Auch ein späterer Verkauf der operativen GmbH über die Holding ist fast steuerfrei. Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur und errichten dieses steueroptimierte Modell rechtssicher für Sie.

Wie läuft eine steueroptimierte Unternehmensnachfolge ab?

Eine erfolgreiche und steueroptimierte Unternehmensnachfolge erfordert eine vorausschauende Planung, die idealerweise fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnen sollte. Der Prozess startet mit einer gründlichen Bewertung des Unternehmens und der Definition der persönlichen und familiären Ziele. Um eine hohe Erbschaft- oder Schenkungssteuer zu vermeiden, nutzen wir die gesetzlichen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz. Durch die Übertragung von Anteilen in Raten unter Ausnutzung der Zehnjahresfristen oder die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts, bei dem Sie als Übergeber weiterhin die Kontrolle und die Erträge des Betriebs sichern, lässt sich der Übergang steuerneutral gestalten. Wir arbeiten eng mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, um gesellschaftsrechtliche Verträge, Testamente und Schenkungsvereinbarungen optimal aufeinander abzustimmen und Ihr Lebenswerk rechtssicher und steuerfrei in die Hände Ihres Nachfolgers zu übergeben.

Kann ich Immobilien steuerfrei verkaufen?

Ja, der Verkauf von Immobilien kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vollkommen steuerfrei erfolgen. Wenn sich eine Immobilie im Privatvermögen befindet, gilt eine gesetzliche Spekulationsfrist von zehn Jahren ab dem Kaufdatum. Nach Ablauf dieser zehn Jahre ist der gesamte Veräußerungsgewinn unabhängig von seiner Höhe komplett steuerfrei. Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt (Eigennutzung), entfällt diese Zehnjahresfrist sogar ganz, und Sie können die Immobilie bereits nach kurzer Zeit steuerfrei veräußern. Befindet sich die Immobilie jedoch im Betriebsvermögen eines Unternehmens, unterliegt der Verkaufsgewinn stets der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, sofern keine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG gebildet wird. Wir beraten Sie umfassend zu den Fristen und gestalten den Verkauf steueroptimiert für Sie.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Erfahren Sie in einem Erstgespräch, wie wir Ihre steuerlichen Pflichten optimieren können.

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