Steuerberatung neu gedacht:
Digital, Kompetent & Persönlich.
Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab und behalten Ihre Finanzen strategisch im Blick. Als DATEV-Partner bieten wir moderne, digitale Finanz- & Lohnbuchhaltung für Unternehmen und Freiberufler in Ingolstadt.

100% Digitale Kanzlei
Durchgängiger Beleg- und Datenaustausch via DATEV Unternehmen online – kein Papierchaos mehr.
Verlässliche Fristen
Wir garantieren pünktliche Lohnabrechnungen und termingerechte Abgaben an Behörden.
Persönliche Beratung
Direkter Draht zu Ihrem Steuerberater statt wechselnder Ansprechpartner in Großkanzleien.
Umfassende steuerliche Unterstützung
Finanzbuchhaltung
Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuer-Voranmeldung und aussagekräftige BGA.
Details ansehenLohnbuchhaltung
Lohn- & Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und Begleitung von Betriebsprüfungen.
Details ansehenJahresabschluss
Erstellung von Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) für alle Rechtsformen.
Details ansehenSteuererklärungen
Erstellung betrieblicher und privater Erklärungen inklusive Prüfung Ihrer Bescheide.
Details ansehenExistenzgründung
Rechtsformwahl, Businessplanerstellung und fundierte Beratung bei der Finanzierung.
Details ansehenSteuerliche Beratung
Strategische Planung, Nachfolgeregelungen und vorausschauende Steuergestaltung.
Details ansehenMaßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse
Für Unternehmen & Freiberufler
Von der Belegorganisation bis zur steuerlichen Strategie entlasten wir Ihr operatives Geschäft nachhaltig und verlässlich.
- Effiziente, volldigitale DATEV-Buchhaltung
- Rechtssichere Lohn- & Gehaltsabrechnung
- Optimierte Erstellung von Bilanzen und Abschlüssen
Für Privatpersonen
Wir helfen Ihnen, bares Geld zu sparen und erstellen Ihre Steuererklärung rechtssicher und unkompliziert.
- Einkommensteuererklärungen (auch für Vermieter & Rentner)
- Beratung bei Erbschaften und Schenkungen
- Prüfung ausländischer Einkünfte & Doppelbesteuerungsfragen
Was unsere Mandanten über uns sagen
„Dank der Umstellung auf die digitale Buchführung sparen wir jede Woche Stunden an Papierkram. Kanzlei Dr. Steinkamp berät uns absolut kompetent.“
„Dr. Ulrich Steinkamp hat mich bei meiner Praxisgründung perfekt beraten. Menschlich nah und fachlich absolut auf Champions-League-Niveau.“
„Zuverlässig, pünktlich und erreichbar. Die Lohnabrechnung für unsere 15 Mitarbeiter läuft komplett geräuschlos im Hintergrund.“
Häufige Fragen kurz beantwortet
Wie läuft der Wechsel zu Ihrer Kanzlei ab und worauf muss ich achten?
Der Wechsel Ihrer steuerlichen Vertretung zu unserer Kanzlei in Ingolstadt ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr völlig unkompliziert möglich und erfordert von Ihnen fast keinen Aufwand. Sobald Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden und uns das entsprechende Mandat erteilen, übernehmen wir die komplette Abwicklung und Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater. Wir fordern alle benötigten steuerlichen Stammdaten, Lohnkonten, Abschreibungsverzeichnisse, Vorjahresbelege und Buchführungshistorien über das hochsichere DATEV-Rechenzentrum an. Ihre laufende Buchhaltung und alle anstehenden Abgabefristen für Steuererklärungen laufen dabei absolut nahtlos und ohne Unterbrechung weiter. Sie müssen lediglich Ihren bisherigen Vertrag unter Beachtung eventueller Kündigungsfristen kündigen – alle weiteren Schritte zur Datenübernahme und Kanzleiüberleitung erledigen wir vollkommen selbstständig und zuverlässig für Sie, sodass für Ihr Unternehmen kein operativer Aufwand entsteht.
Arbeiten Sie ausschließlich digital oder kann ich Belege auch in Papierform einreichen?
Wir bevorzugen und fördern eine konsequent digitale Zusammenarbeit über die führende Cloud-Plattform DATEV Unternehmen online, da dieser papierlose Beleg- und Datenaustausch für beide Seiten wesentlich schneller, transparenter und kosteneffizienter ist. Sie scannen Ihre Rechnungen und Quittungen einfach in Ihrem Betrieb ein oder fotografieren sie bequem von unterwegs mit einer gesicherten App auf Ihrem Smartphone. Die Originalbelege verbleiben während des gesamten Prozesses sicher in Ihrem Unternehmen. Dennoch sperren wir uns nicht gegen traditionelle Prozesse: Sollte es für Sie zwingend erforderlich sein, Belege in Papierform einzureichen, bieten wir Ihnen nach Absprache auch dafür eine strukturierte Lösung an. Unser Ziel ist es, Sie bei der schrittweisen Digitalisierung Ihrer kaufmännischen Prozesse zu begleiten und den Ablauf so komfortabel wie möglich für Sie zu gestalten.
Wie berechnen sich die Gebühren und Kosten für die Steuerberatung?
Die Vergütung von Steuerberaterleistungen ist in Deutschland gesetzlich durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt und damit für jeden Mandanten vollkommen transparent und nachvollziehbar. Die Gebühren berechnen sich primär auf Basis des sogenannten Gegenstandswertes, welcher beispielsweise dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens, der Bilanzsumme, der Summe Ihrer Einkünfte oder Ihrem Bruttoeinkommen entspricht. Für jede einzelne Dienstleistung sieht die StBVV einen Gebührenrahmen (Zehntelsätze) vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen wir die konkrete Gebühr unter Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands, der Komplexität des Sachverhalts sowie des Haftungsrisikos der jeweiligen Tätigkeit. Um Ihnen absolute Kostentransparenz und finanzielle Planungssicherheit zu bieten, erstellen wir vor Beginn unserer Tätigkeit eine detaillierte und verständliche Kostenschätzung für Ihr konkretes Mandat, sodass Sie genau wissen, welche Kosten für die Buchhaltung, den Jahresabschluss oder die Steuererklärung auf Sie zukommen.
Welche Unterlagen werden für ein erstes, unverbindliches Kennenlerngespräch benötigt?
Für ein erstes, unverbindliches Kennenlerngespräch in unserer Kanzlei benötigen wir vor allem Unterlagen, die uns einen guten und aussagekräftigen Überblick über Ihre aktuelle wirtschaftliche und steuerliche Situation geben. Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler sind dies in der Regel die vollständigen Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) der letzten zwei Geschäftsjahre sowie die aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) inklusive der Summen- und Saldenlisten des laufenden Jahres. Privatpersonen sollten ihren letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid des Finanzamts sowie eine grobe Zusammenstellung ihrer verschiedenen Einkommensquellen (wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Erträge aus Kapitalvermögen) mitbringen. Diese Dokumente ermöglichen uns eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer steuerlichen Situation und erlauben es uns, bereits im Erstgespräch konkrete Optimierungspotenziale und strukturierte Lösungsvorschläge für Sie auszuarbeiten, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken.
Welche Vorteile bietet mir eine Kanzlei mit der Zusatzbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“?
Die Zusatzbezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung nach § 44 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie garantiert Ihnen, dass unsere Kanzlei eine besondere, geprüfte Sachkunde in der steuerlichen Beratung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft besitzt. Die Agrarbranche unterliegt hochkomplexen steuerlichen Sonderregelungen wie der landwirtschaftlichen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, der Umsatzsteuer-Pauschalierung für Erzeugnisse nach § 24 UStG sowie erbschaftsteuerlichen Begünstigungen bei Hofübergaben. Ein klassischer Steuerberater ohne dieses Spezialwissen stößt hier schnell an fachliche Grenzen. Mit unserer Zusatzbezeichnung gewährleisten wir Agrarbetrieben, Weinbauern, Forstwirten und Lohnunternehmen eine rechtssichere, hochspezialisierte Betreuung auf Augenhöhe, die exakt auf die wirtschaftlichen Besonderheiten der landwirtschaftlichen Urproduktion und ihrer Nebenbetriebe zugeschnitten ist.
Bereit für den digitalen Schritt?
Lassen Sie uns in einem unverbindlichen, 15-minütigen Erstgespräch klären, wie wir Sie entlasten und steuerlich optimal aufstellen können.
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