Jahresabschluss & EÜR
Die Visitenkarte Ihres unternehmerischen Erfolgs

Der Jahresabschluss dokumentiert das vergangene Geschäftsjahr. Er dient nicht nur dem Finanzamt als Besteuerungsbasis, sondern ist für Banken, Investoren und Lieferanten die entscheidende Informationsquelle über Ihre Bonität.
Die Herausforderung: Bilanzierung vs. EÜR
Nicht jedes Unternehmen muss bilanzieren. Häufig reicht eine einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dennoch müssen gesetzliche Bewertungsspielräume optimal genutzt werden, um Steuern legal zu minimieren.
Unsere Lösung: Ganzheitliche Abschlussberatung
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre EÜR präzise nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Wir besprechen die Spielräume vorab intensiv und optimieren Ihr Ergebnis zielgerichtet.
Umfang unserer Abschluss-Leistungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz mit GuV, Anhang) für Kapital- und Personengesellschaften
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) für Einzelunternehmer und Freiberufler
- Berechnung und Buchung von Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten
- Übermittlung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) an das Finanzamt
- Unterstützung und Abwicklung der Offenlegung im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister
- Durchführung von Bilanzbesprechungen zur Analyse Ihrer betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Wann muss der Jahresabschluss spätestens vorliegen?
Für Kapitalgesellschaften (wie GmbHs oder UGs) gilt die gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fertigzustellen und im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister offenzulegen. Die Frist für die Abgabe der dazugehörigen Steuererklärungen beim Finanzamt läuft in beratenen Fällen – also bei Vertretung durch unsere Kanzlei – in der Regel bis zum Ende des übernächsten Jahres. Um unnötige Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder negative Bonitätsbewertungen bei Auskunfteien zu vermeiden, planen und erstellen wir Ihren Jahresabschluss vorausschauend und fristgerecht. Wir stimmen den Zeitplan frühzeitig mit Ihnen ab, damit alle notwendigen Besprechungen und Anpassungen ohne zeitlichen Druck stattfinden können und die Bilanzen pünktlich an die entsprechenden Stellen übermittelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz und die Steuerbilanz verfolgen unterschiedliche gesetzliche Zwecke und weichen daher in vielen Bewertungsfragen voneinander ab. Die Handelsbilanz richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dient der Information von Gläubigern, Banken, Gesellschaftern und der Öffentlichkeit über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die Steuerbilanz hingegen dient ausschließlich der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Finanzamt. Um Steuern legal zu minimieren, nutzen wir in der Steuerbilanz andere Abschreibungsregeln oder Bewertungsspielräume als in der Handelsbilanz. Sofern Abweichungen bestehen, führen wir beide Bilanzen parallel oder erstellen eine Handelsbilanz mit einer Überleitungsrechnung für die Steuererklärung. Wir besprechen diese Differenzen verständlich mit Ihnen, um das beste Ergebnis zu erzielen.
Benötigen Freiberufler und Kleingewerbe zwingend eine Bilanz?
Nein, Freiberufler sowie kleinere Gewerbebetriebe sind gesetzlich von der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung befreit, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wenn Ihr Jahresumsatz unter 800.000 Euro und Ihr Jahresgewinn unter 80.000 Euro liegt und Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG völlig aus. Bei einer EÜR wird der Gewinn vereinfacht durch Gegenüberstellung der tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Wir prüfen Ihre Rechtsform und Ihre Umsatzgrößen fortlaufend, um festzustellen, welche Gewinnermittlungsart für Sie gesetzlich vorgeschrieben und steuerlich am vorteilhaftesten ist. Auch bei einer EÜR nutzen wir alle gesetzlichen Bewertungsspielräume optimal aus, um Ihre jährliche Steuerlast spürbar zu reduzieren.
Können Sie den fertigen Jahresabschluss direkt an meine Bank übermitteln?
Ja, über das sichere und standardisierte Verfahren des Digitalen Finanzberichts (DiFin) können wir Ihren fertiggestellten und von Ihnen freigegebenen Jahresabschluss direkt und verschlüsselt an Ihre finanzierende Bank oder Sparkasse übermitteln. Dieser digitale Übertragungsweg spart Ihnen das Ausdrucken, Scannen und postalische Versenden von umfangreichen Bilanzunterlagen und beschleunigt die Kreditprüfungsverfahren bei Banken erheblich. Zudem ist der DiFin-Standard von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft anerkannt und entspricht höchsten Datenschutzvorgaben. Der digitale Finanzbericht verbessert Ihre Bonitätsbewertung (Rating) bei den Kreditinstituten, da die Daten fehlerfrei und im passenden Format direkt in die Analysesysteme der Bank eingelesen werden können. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung dieser Übermittlung nach Ihrer Freigabe für Sie.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigt?
Für die präzise Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung benötigen wir neben der laufenden Finanzbuchhaltung eine Reihe von Abschlussunterlagen. Dazu gehören die physischen oder digitalen Inventurlisten zum Stichtag, Kassenberichte, Bankbelege, Darlehensverträge mit den aktuellen Zins- und Tilgungsplänen sowie Nachweise über offene Forderungen und Verbindlichkeiten (Offene-Posten-Listen). Auch Verträge über wesentliche Anschaffungen oder Mietvereinbarungen sind für die Bewertung wichtig. Vor dem Ende des Geschäftsjahres senden wir Ihnen eine übersichtliche und strukturierte Checkliste zu, die genau auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. So können Sie alle benötigten Dokumente in Ruhe vorbereiten. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Inventur oder Bewertung und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos eingehalten werden.
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