Die Steuerreform 2026: Entlastungen und Änderungen für KMU
Mit dem neuen Wachstumschancengesetz und den begleitenden Steuerreformen ab 2026 möchte der Gesetzgeber insbesondere den Mittelstand entlasten und Bürokratie abbauen. Für KMUs ergeben sich dadurch sowohl Chancen zur Steueroptimierung als auch neue Pflichten.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Abschreibungsregeln (AfA). Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde verlängert, was Unternehmen sofortige Liquiditätsvorteile durch höhere Abschreibungen in den Anfangsjahren verschafft.
Zudem wurden die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht angehoben. Viele kleinere Betriebe können nun von der aufwendigen Bilanzierung zur einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wechseln. Dies spart Zeit und administrative Kosten.
Achtung gilt jedoch beim Thema E-Rechnung: Ab 2025 und verschärft ab 2026 müssen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen gemäß dem EN 16931 Standard zu empfangen und zu verarbeiten. Gerne beraten wir Sie bei der Umstellung Ihrer Buchhaltungsprozesse auf diese neuen Anforderungen.
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