Wichtige Steuertermine & Abgabefristen für das Jahr 2026
Das Steuerjahr 2026 bringt einige Anpassungen bei den gesetzlichen Abgabefristen mit sich. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, gelten andere Termine als für jene, die sich durch einen Steuerberater vertreten lassen. Eine rechtzeitige Planung schützt vor Verspätungszuschlägen.
Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 voraussichtlich am 31. August 2026. Da der 31. August 2026 ein Montag ist, gilt dieser Tag als Stichtag.
Sollten Sie Ihre Steuererklärung über unsere Steuerkanzlei erstellen lassen, verlängert sich diese Frist automatisch erheblich. Die Abgabefrist für beratene Fälle für das Steuerjahr 2025 läuft regulär bis zum 30. April 2027.
Zusätzlich zu den jährlichen Erklärungen müssen Unternehmen die Termine für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen im Blick behalten. Diese sind standardmäßig bis zum 10. Tag des Folgemonats einzureichen, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Wir empfehlen, Fristen frühzeitig mit uns abzustimmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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